Geförderte Umzüge Hartz IV - Walko Transporte GmbH, Baienfurt

Geförderte Umzüge – Hartz IV

Walko Transporte GmbH unterstützt Sie auch bei Hartz IV Umzügen.

Generell gilt: Ein Umzug ist auch bei Hartz IV möglich. Es gibt zwei Bedingungen, damit das im Rahmen des Hartz IV Bezugs problemlos möglich ist:

Der Umzug muss erforderlich sein und die Kosten der neuen Wohnung müssen angemessen sein. Unter diesen Voraussetzungen kann jeder ALG II Empfänger über 25 Jahre umziehen – ob mit oder ohne Zustimmung von Jobcenter/ ARGE.

Die Grundlagen: SGB und die ARGE

Geregelt wird das Recht im § 22 SGB II, wo es in Absatz 2 heißt:
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.

Eingeschränkte KdU Übernahme bei U25
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Es ist unerheblich, ob jemand im ALG-II Bezug innerhalb des Ortes/ Zuständigkeitsbereichs einer ARGE oder in einen anderen Ort umzieht.

Umzug bei Hartz IV mit Zustimmung der ARGE
Gemäß SGB II § 22 Abs. 2 müssen Sie die Zustimmung zum Umzug einholen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Stimmt die ARGE zu, können auch Umzugskosten und Mietkaution beantragt werden. So gehen Sie vor:Suchen Sie sich eine angemessene Wohnung. Was angemessen ist, erfahren Sie bei der zuständigen ARGE bzw. Wohngeldstelle. Legen Sie ein unverbindliches Mietangebot beim Leistungsträger vor. Lassen Sie sich das Angebot bestätigen: holen Sie schriftlich(!) die Zusicherung zur Kostenübernahme ein. Jetzt können Sie den Mietvertrag unterschreiben. Vertragskopie und die Veränderungsmeldung (PDF) geben Sie beim Amt ab.
Beantragen Sie die Übernahme der Umzugskosten.

Umzug bei Hartz IV ohne Zustimmung vom Jobcenter
Wenn Sie das vorhaben, beachten Sie folgendes: Ihre neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte. Das SGB II regelt: Nach einem nicht genehmigten Umzug zahlt die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten, die sie zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das betrifft Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten zusammen. Ist die neue Wohnung teurer und Sie bleiben bei derselben ARGE, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, gelten neue Kriterien für die Angemessenheit. Die KdU werden nach Angemessenheit am neuen Wohnort bewilligt, unabhängig vom alten Wohnort. Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden sollen, muss der Träger der Umzug zustimmen. Ein entsprechendes BSG-Urteil ist abgelegt unter Aktenzeichen B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006. So gehen Sie vor: Suchen Sie sich eine angemessene Wohnung und unterschreiben Sie den Mietvertrag. Vertragskopie und Veränderungsmeldung (PDF) geben Sie bei der ARGE ab.

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